Auswirkungen des Coronavirus auf Auslandsreise-Krankenversicherungen

Mit der Corona-Krise und dem daraus resultierendem Lockdown wurden zum Schutz der Mitarbeitenden und des Unternehmens Geschäftsreisen drastisch reduziert. Internationale Reisen wurden mit einem Schlag zum Stillstand gebracht – selbst Dienstreisen in Nachbarländer wurden deutlich eingeschränkt.

Der Status quo

Viele Unternehmen müssen trotz der gegenwärtigen Herausforderungen ihre Tätigkeiten im Ausland fortsetzen. Deshalb stehen viele Unternehmen vor der Entscheidung, ihre Mitarbeitenden trotz Reisewarnung, aber unter Einhaltung sämtlicher Sicherheitsmaßnahmen ins Ausland zu schicken, um das Tagesgeschäft weiterhin durchführen zu können.

 

Das Spannungsfeld zwischen Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitenden und dem Fortbestand des Unternehmens

Arbeitgeber in Österreich tragen für die Auslandstätigkeit und Dienstreisen ihrer Mitarbeitenden ins Ausland eine besondere Verantwortung. Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber ist in diversen Bereichen gesetzlich geregelt. Nach österreichischem Recht haben Arbeitgeber hinsichtlich Krankenfürsorge und Arbeitsschutzmaßnahmen die Verpflichtung, Leben, Gesundheit, Eigentum und sonstige Rechte der Beschäftigten nicht verletzt werden. Grundsätzlich steht es den Arbeitgebern frei, ob sie das Risiko der Kostenübernahme bei einer Erkrankung ihrer Mitarbeitenden im Ausland selbst tragen oder an eine Auslandsreise-Krankenversicherung auslagern.

 

Unsere Empfehlung: Voller Versicherungsschutz auch bei Reisewarnungen

Im Gegensatz zu den meisten Anbietern von Auslandsreise- Krankenversicherungen, die in der Regel entsprechende Deckungsausschlüsse beinhalten,  gewährleisten die von Funk empfohlenen Firmen-Gruppenverträge weiterhin vollen Versicherungsschutz, auch wenn das BMEIA eine Reisewarnung ausspricht.

Vor Beginn der Dienstreise sollte jedenfalls geprüft werden, ob eine Reisewarnung für die Zieldestination besteht, ob der Dienstreiseversicherer Einschränkungen für den Fall einer Erkrankung vorsieht und ob das Risiko an Covid-19 selbst zu erkranken, gedeckt ist.

 

Disclaimer
Bei den vorliegenden Informationen handelt es sich um allgemeine und nicht verbindliche Mitteilungen.

 

30.03.2021

Ihr Ansprechpartner

Florian Sachsenmaier, MSc