CyberSecure für Immobilienwirtschaft

Die besten Virenschutzprogramme und Firewalls schützen längst nicht mehr vollständig gegen Cyber-Attacken. Zu den akuten Bedrohungen gehören Datenschutzverletzungen, kriminelle Cyber-Attacken oder ein Ausfall der IT-Systeme infolge technischer Störungen. Die Schäden sind dabei kaum abzuschätzen. Mit zunehmender Digitalisierung und Vernetzung steigt die Anzahl der Hacker-Angriffe durch der Ausweitung vieler Arbeitsplätze auf Homeoffice drastisch an.

Ihr Ansprechpartner

Norbert Trappel

+43 1 58910-251

Antragsformular CyberSecure für Immobilienwirtschaft

Die CyberSecure-Versicherung für die Immobilienwirtschaft orientiert sich an Ihrem individuellen Bedarf.

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Umfassender Schutz für Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

Aus diesem Grund hat Funk die Funk CyberSecure Polizze für Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft entwickelt und mit der AXA XL Versicherung als Risikoträger abgestimmt.
Dieser Polizze liegt ein über den Marktstandard hinausgehendes Konzept mit weltweitem Versicherungsschutz zugrunde, welches auf die Anforderungen der Immobilienwirtschaft optimal angepasst wurde.

    Unsere Leistung

    • Orientierung an Ihrem individuellen Versicherungsbedarf mit erweitertem Anwendungsbereich:
      • Absicherung von Vermögensschäden, die bei Dritten oder dem versicherten Unternehmen selbst verursacht werden
      • Absicherung von Ertragsausfällen aufgrund von Betriebsunterbrechungen, Cyber-Diebstählen oder Umsatzausfällen infolge eines Reputationsverlustes
      • Kostenersatz aus Ihrem Krisenmanagement

     

    Ihr Vorteil

    • Beweislastumkehr zugunsten des Versicherungsnehmers
    • Wiederherstellungskosten bei Daten und IT-Systemen
    • Attraktive Prämiengestaltung
    • Professionelle Schadenbegleitung durch unabhängige Experten (Rechtsanwälte, Datenschutzspezialisten, zertifizierte IT-Lead-Auditoren, Sicherheitsberater, Krisen- oder PR Beratung)
    • Der Versicherer ist nicht berechtigt, den Versicherungsvertrag aufgrund eines Versicherungsfalles zu kündigen
    • Keine Anwendung des Selbstbehaltes auf Dienstleistungs- und Beratungskosten
    • Als Computersysteme gelten auch Cloud-Services, SCADA-Systeme oder andere industrielle Automationssysteme

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