Was sollten Sie in der Corona-Krise bei der Erstellung der Gutachten und Finanzierungsstrategie der BAV beachten?

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie machen auch vor der betrieblichen Altersversorgung (BAV) nicht halt. Unternehmen sollten daher die Entwicklung der Zins- und Kapitalmärkte auch hinsichtlich der Pensionsrückstellungen und der damit verbundenen Erstellung der versicherungsmathematischen Gutachten nicht aus den Augen verlieren.

Die Folgen der Krise und die damit einhergehenden Personalmaßnahmen – wie etwa Kurzarbeit – können bilanzielle Auswirkungen auf bestehende Verpflichtungen wie z. B. Pensionen mit sich bringen.

 

Entwicklung des Zinses für IFRS/US-GAAP sowie des aktuellen Zinssatzes für UGB

Während sich zum Ende des Jahres 2019 noch historisch niedrige Zinssätze bei der Bewertung nach IFRS/ US-GAAP ergaben, führt die Volatilität am Kapitalmarkt und eine generell steigende Ausfallgefahr zu einem schlagartigen Anstieg der Zinsen im Laufe des März 2020. Für bevorstehende Quartals- oder Jahres-/Konzernabschlüsse ist daher anzunehmen, dass sich ein möglicher Zinsanstieg für die Bewertung nach IFRS/US-GAAP ergeben kann. Die Berechnungen zum 20.03.2020 verdeutlichen dies:

Wichtiger Hinweis: Die hier dargestellte Entwicklung kann sich jederzeit ändern. Abhängige Faktoren sind hier u.a. die Unternehmensratings, aber auch die Wirkung der zum Teil bereits angekündigten Maßnahmen der Europäischen Zentralbank

Entwicklung der Durchrechnungszinssätze für UGB

Im Gegensatz zu IFRS/US-GAAP dürfte sich die aktuelle Krise auf die Zinsentwicklung für UGB weniger drastisch auswirken. Dies hat den Hintergrund, dass sich derZinssatz für die Bewertung nach UGB aus einem 7- bzw. 10-Durchschnittszinsatz ergibt. Kurzfristige Schwankungen werden dadurch ausgeglichen. Der mittelfristig anzunehmende Abwärtstrend wird sich also noch eine Weile fortsetzen:

Aufgrund der aktuellen Schwankungen stellen wir Ihnen auf Wunsch die monatlichen Entwicklungen für IFRS/US-GAAP und UGB jederzeit gern zur Verfügung – sprechen Sie uns an!

 

Prämissen zur Bewertung der Verpflichtungen

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit uns sowie einem Wirtschaftsprüfer über dieses Thema zu diskutieren und gemeinsame Lösungsansätze zu finden. Im Vordergrund steht hier der Austausch der Prämissen (z. B. Renten-, Gehalts-, Fluktuationstrends) zur Bewertung der Verpflichtungen.

 

Planung und Sicherheit mit Prognoseberechnungen

Neben der Anpassung der Bewertungsprämissen und dem Blick auf die Zinsentwicklung nach IFRS/US-GAAP und UGB werden wir mit unseren Unternehmen über Prognoseberechnungen sprechen. Die langfristigen Prognoseberechnungen dienen vor allem der Planungssicherheit. Hierzu gehören unter anderem:

  • Liquiditätsbetrachtung (Cash Flow)
  • Aufwandsbetrachtung (Bilanzielle Auswirkungen)
  • Steuerbetrachtung (Steuerliche Auswirkungen)

Voraussetzung für eine seriöse Berechnung wird eine Stabilisierung der aktuellen wirtschaftlichen Situation sein.Wir berechnen Ihnen auch gern mehrere Szenarien für Ihre Planung.

 

Finanzierungsstrategie auf dem Prüfstand

In der jüngsten Vergangenheit haben sich viele Unternehmen mit ihrer Funding-Strategie zu den bestehenden Direktzusagen auseinandergesetzt. Die Ziele haben dabei stark variiert und waren von den internen und/oder externen Stakeholdern abhängig. Von der rechtlichen bis zur wirtschaftlichen Enthaftung gab und gibt es dabei viele Bilanzoptimierungsmaßnahmen.

Beispielsweise mildert eine Pensionsrückdeckungsversicherung mit einer klassischen Rentenversicherung den Effekt der Zinsänderung, aufgrund der von der AFRAC-Stellungnahme27 vorgesehenen integrativen Betrachtung der Aktiv- und Passivseite, stets ab. Wir unterstützen Sie gern bei sämtlichen Schritten, wie z. B. der rechtlichen sowie finanzökonomischen Analyse, der Umsetzung, der laufenden Administration und der jährlichen Gutachtenerstellung.

 Für Fragen wenden Sie sich an Ihren Betreuer vor Ort.

 

Disclaimer
Bei den vorliegenden Informationen handelt es sich um allgemeine und nicht verbindliche Mitteilungen.

 

14.04.2020

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